Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop
1. Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH (im Nachfolgenden: „DZR“) gelten ausschließlich auf die zwischen dem Kunden und DZR über diesen Onlineshop geschlossenen Verträge. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
1.2 „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Waren und/oder Buchungen von Dienstleistungen bei DZR über den vorliegenden Onlineshop in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen (frei-)beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). DZR kann von dem Kunden vor Vertragsschluss oder während des Vertragsverhältnisses verlangen, dass der Kunde DZR seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z. B. durch Angabe der USt-ID-Nummer oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
2. Zustandekommen des Vertrages, Vertragssprache
2.1 Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in dem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) von DZR dar.
2.2 Durch Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Button im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und Dienstleistungen ab. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und DZR kommt mit dem Erhalt der Bestellbestätigung, die dem Kunden von DZR per Email übersandt wird, zustande. Soweit sich im Falle der Buchung einer Dienstleistung die Leistungszeit nicht aus der Darstellung der Dienstleistung im Online Shop ergibt, wird DZR diese nach Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Belange des Kunden gem. Ziff. 9.1.1 festlegen.
2.3 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch.
3. Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern
3.1 Im Rahmen des Bestellprozesses fügt der Kunde zunächst die gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen in den Warenkorb. Der Kunde kann jederzeit in seinem Warenkorb die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren/Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern der Kunde Waren oder Dienstleistungen im Warenkorb hinterlegt hat, gelangt er durch Klick auf den „Zur Kasse“-Button zunächst auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben kann. Mit Klick auf den Button „Prüfen und bestellen“ öffnet sich schließlich eine Übersichtsseite auf der der Kunde seine Angaben überprüfen kann. Eingabefehler (bei Daten oder gewählten Waren oder Dienstleistung) können vom Kunden korrigiert werden, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klickt. Falls der Bestellprozess komplett abgebrochen werden soll, kann auch einfach das Browserfenster geschlossen werden. Ansonsten wird nach Anklicken des „Bestätigungs“-Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ die Erklärung des Kunden verbindlich.
4. Speicherung des Vertragstextes
4.1 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber von DZR zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmung durch DZR erfolgt nicht.
5. Preise
5.1 Die angebotenen Preise sind Preise in Euro und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlung, Fälligkeit
6.1 Die Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung erfolgt gegen Zahlung auf Rechnung.
6.2 DZR behält sich vor, in Einzelfällen Waren bzw. Dienstleistungen nur gegen Vorkasse zu liefern bzw. zu erbringen. In diesem Fall wird die Ware bzw. Dienstleistung erst bei Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht bzw. erbracht.
6.3 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen sonstiger Zahlungsansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten.
7.2 Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8. Bestellung von Waren
8.1 Versandkosten
Für den Versand innerhalb von Deutschland wird unabhängig vom Bestellwert eine zusätzliche Versandkostenpauschale in Höhe von 4,90 Euro pro Lieferung berechnet.
8.2 Für den Versand in andere Länder werden die entstehenden Versandkosten berechnet. Gegebenenfalls nach Maßgabe der anwendbaren Gesetze zu leistende Zölle und Abgaben hat der Kunde zu tragen. DZR wird dem Kunden die anfallenden Versandkosten nach S. 1 vor Versandt der Ware mitteilen.
8.3 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferung
8.3.1 Die Lieferung erfolgt, soweit am Produkt nicht anders beschrieben, per von DZR auszuwählendem Paketdienstleister.
8.3.2 Von DZR in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtfüh-rer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
8.3.3 DZR ist zu Teillieferungen berechtigt.
8.4 Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und DZR dies dem Kunden angezeigt hat.
8.5 Gewährleistung, Mängelhaftung
8.5.1 Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel hat er DZR unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Sofern ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, hat der Kunde diesen unverzüglich nach Entdeckung DZR anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
8.5.2 DZR leistet für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.5.3 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
8.5.4 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.6 Kein vertragliches Rücktritts-, Rückgabe- oder Umtauschrecht
Ein vertragliches Rücktritts-, Rückgabe- oder Umtauschrecht wird nicht gewährt.
8.7 Eigentumsvorbehalt
8.7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten das Eigentum von DZR.
8.7.2 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DZR nicht berechtigt, die von DZR gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
9. Buchung von Dienstleistungen
9.1 Erbringung von Dienstleistungen
9.1.1 Die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistung bestimmt DZR, soweit nichts anderes vereinbart ist; das gilt auch im Hinblick auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung.
9.1.2 DZR erbringt die Dienstleistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein An-spruch des Kunden auf Erbringung der Dienstleistung durch einen bestimmten Mitarbeiter von DZR besteht nicht. Der Kunde ist gegenüber dem Mitarbeiter von DZR nicht weisungsbefugt.
9.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, DZR die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und sämtliche zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen bzw. Mitwirkungshandlungen zu schaffen bzw. vorzunehmen.
9.3 Nutzungsrechte
9.3.1 DZR räumt dem Kunden an etwaigen Dienstleistungsergebnissen, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags erbracht werden, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese bei sich für eigene Zwecke zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.3.2 Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte bei DZR.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Die Parteien halten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Die Parteien stellen sicher, dass Ihnen unterstellte Personen (insbesondere Mitarbeiter), die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, über die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes, informiert sind und die Daten nur nach deren Vorgaben verarbeiten.
10.2 Der Kunde stellt DZR personenbezogene Daten nur insoweit zur Verfügung, als diese für die Leistungserbringung durch DZR notwendig sind und ggf. nach Möglichkeit in pseudonymisierter Form und unter Nutzung ausreichender sicherer Kommunikationskanäle .
11. Haftung
11.1 DZR haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
11.2 DZR haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DZR oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von DZR gegebenen Garantie.
11.3 DZR haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch DZR oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11.4 DZR haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 5.000,00 je Schadensfall.
11.5 Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DZR, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11.6.1 DZR haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die DZR nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse DZR die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist DZR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber DZR vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt im Falle der Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistung oder im Falle von Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Stuttgart. Das-selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12.2.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DZR, soweit nichts anderes bestimmt ist.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien wirtschaftlich gewollten möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt für die Ausfüllung einer Regelungslücke.
(Stand Februar 2022)